23.06.2026

BSH schlägt Änderungen an deutschen Offshore-Windstandorten und dem Ausschreibungszeitplan vor.

BSH schlägt Änderungen an deutschen Offshore-Windstandorten und dem Ausschreibungszeitplan vor.
Die Bundesanstalt für Maritime und Hydrographie (BSH) hat ein zweites Änderungsverfahren für den Flächenentwicklungsplan 2025 (FEP) des Landes eingeleitet, das mehrere Änderungen an Offshore-Windgebieten, Auktionsterminen und Netzanbindungskonzepten in der Nordsee vorschlägt.

Der am 19. Juni veröffentlichte Entwurf der Änderung umfasst überarbeitete Planungsoptionen für die Offshore-Windstandorte N-10.1 und N-10.2, die 2025 ausgeschrieben wurden und auf die keine Gebote abgegeben wurden, Anpassungen der Zeitpläne für Auktionen und Inbetriebnahmedaten für mehrere Bereiche, Änderungen der Grenzen der Standorte N-12.5 und N-12.6 sowie Modifikationen der Trasse der Offshore-Netzanbindung NOR-10-1.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen auch die Standorte N-12.4 und N-12.5, deren Auktionen Anfang dieses Jahres ausgesetzt wurden, sowie N-6.8 und N-12.6 und deren zugehörige Netzanbindungssysteme.

Laut der BSH ist das Änderungsverfahren auf die festgelegten Änderungen beschränkt und folgt einem vereinfachten Verfahren nach dem deutschen Windenergiegesetz (WindSeeG). Die Behörde hat einen Entwurf der Änderung und ein Umweltprüfdokument veröffentlicht und eine Konsultation für Behörden und die Öffentlichkeit bis zum 20. Juli geöffnet.

Die BSH teilte mit, dass ihre vorläufige Bewertung zu dem Schluss kam, dass keine zusätzliche Strategische Umweltprüfung (SUP) über die bereits für den Flächenentwicklungsplan 2025 durchgeführte hinaus erforderlich sein dürfte.

Der Bundesverband Offshore Windenergie (BWO) begrüßte den Schritt und erklärte, dass die vorgeschlagenen Änderungen auf langjährige Forderungen der Branche reagieren, die Offshore-Windstandorte zu optimieren und die Wirtschaftlichkeit von Projekten zu verbessern.

Laut dem Verband würden die Änderungen einen stärkeren Fokus auf tatsächliche Stromerträge durch niedrigere Kapazitätsdichten und überarbeitete Standorte legen, die darauf abzielen, die Nachlaufwirkungen zwischen den Turbinen zu verringern.

„Die Tatsache, dass die BSH die Standortplanung enger an der tatsächlichen Stromerzeugung ausrichten möchte, ist ein wichtiges Signal“, sagte BWO-Geschäftsführer Stefan Thimm.

Die von der BSH vorgeschlagenen Änderungen umfassen drei alternative Konfigurationen für die Standorte N-10.1 und N-10.2, um die Attraktivität und kommerzielle Rentabilität der Bereiche vor einer geplanten Neuausschreibung im Jahr 2027 zu verbessern.

Im Entwurf der Änderung sind aktuell insgesamt 4 GW Offshore-Windkapazität für die Auktion im Jahr 2027 vorgesehen, einschließlich 2,5 GW über N-10.1 und N-10.2 sowie 1,5 GW über die Standorte N-13.1 und N-13.2.

Der BWO wies jedoch darauf hin, dass der Entwurf derzeit kein neues Auktionsdatum für die Standorte N-12.4 und N-12.5 vorsieht, deren geplante Ausschreibung 2026 ausgesetzt wurde. Die BSH erklärte, dass der Zeitpunkt einer zukünftigen Auktion für diese Bereiche zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt wird.

Der Branchenverband erneuerte auch seinen Aufruf nach Reformen des deutschen Windenergiegesetzes.

„Jetzt müssen die Politiker das Windenergiegesetz weiterhin in gleicher konstruktiver Weise weiterentwickeln. Dazu gehört ein indexiertes, zweiseitiges CfD-Only-Modell und ein gesetzlich geregelter Mechanismus, der es Projekten aus den Ausschreibungsjahren 2023 bis 2025, die nicht mehr wirtschaftlich rentabel sind, ermöglicht, freiwillig zurückgezogen und schnell neu ausgeschrieben zu werden“, sagte Stefan Thimm.

„Nur so kann das Projektpipeline zuverlässig bleiben und die Lieferkette die Planungsicherheit aufrechterhalten, die für Investitionen benötigt wird.“

Die BSH wird die Änderung voraussichtlich nach Abschluss des Konsultationsprozesses und der Koordination mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und anderen relevanten Behörden finalisieren.